Nutzen Sie Google Analytics???

Wenn Sie Google Analytics DSGVO-Konform verwenden möchten, müssen nachfolgende 4 Punkte erfüllt sein.

1. IP-Adresse der User anonymisieren. Durch diese Anpassung garantieren Sie, dass die IP-Adresse Ihrer Nutzer nicht komplett gespeichert wird.

2. Aufklärung der User über die Verwendung von Google Analytics. In der Datenschutzerklärung müssen User über die Verwendung von Google Analytics und die Funktionsweise hingewiesen werden. Es muss auch aufgelistet werden, welche Arten von Daten erfasst werden.

3. Opt-Out installieren. User Ihrer Website müssen die Möglichkeit haben, der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten durch die Google Inc. zu widersprechen.

4. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google vereinbaren. Google Analytics ist ein externer Dienst der personenbezogenen Daten Ihrer Websitebesucher speichert und auswertet. Daher muss ein Auftrag zur Datenverarbeitung zwischen dem Websiteinhaber und der Google Inc. geschlossen werden.

Wir beraten Sie jederzeit gerne unter info@seo-solution.de oder  Tel.: +49 (0) 85 38/9 12 98 31 die Erstberatung ist für Sie immer kostenlos.

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